Bei allen Baumaßnahmen sind Mängel möglich. Lassen Sie die einzelnen Gewerke überprüfen um mögliche Mängel zu beheben die für den Laien nicht erkennbar sind. Zum Beispiel die Dränage und Kellerabdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube oder das Rohbaumauerwerk vor dem Putzauftrag. Die Abdichtung und Dämmung von Flachdächern vor dem Verlegen des Belags oder der Kiesschüttung. Die Dämmung sowie die Luftdichten Anschlüsse der Dampfbremsfolie bei geneigten Dächern vor dem Aufbringen der Innenverkleidung u.s.w. Das Bewohnen des fertiggestellten Hauses gilt als Abnahme der Bauleistung, jetzt wird die Beweislast umgekehrt, der Bauherr muss nun den Beweis erbringen das ein Mangel vorliegt. Vor der Abnahme muss die ausführende Firma beweisen das kein Mangel vorliegt.
Der Beweis eines Mangels kann in der Regel nur von einem Sachverständigen für Schäden an Gebäuden erbracht werden.